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Corona-Testpass als Testnachweis

Der Corona-Testpass: Ein gültiger Testnachweis für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren
Aufgrund der stetig fallenden Infektionszahlen werden aktuell weitreichende „Lockerungen" im Kontext der Pandemie möglich. Zu diesen "Lockerungen" gehören natürlich nach wie vor auch wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19. Das bedeutet auch, dass die regelmäßigen Selbsttestungen an den Schulen auch ab 17. Mai die zentrale Voraussetzung für den Schulbesuch bleiben - mit einem für die Schülerinnen und Schüler neuen, wesentlichen Vorteil:
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage zum Beispiel im Restaurant oder beim Frisör beziehungsweise an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei zu haben.
Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familien dient der "Corona-Testpass" als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.
So funktioniert der "Corona-Testpass"


Jede Schülerin/jeder Schüler erhält in der kommenden Woche (ab. 17. Mai) in der Schule einen "Corona-Testpass" in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum "Schulschluss" mit jeweils drei Selbsttestungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler/innen von ihrer Schule jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein. Nachdem die generellen "Testzeiten" in den Schulen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem "Corona-Testpass" von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt - wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken - 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt.

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